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Neuigkeiten und FAQs

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Quelle: DATEV

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Steuern
Donnerstag, 12. Februar 2026

BFH: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang (I)

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 110 AO anwendbar ist, wenn ein Notar die zweiwöchige Frist nach § 18 Abs. 3 Satz 1 GrEStG hinsichtlich einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG nicht eingehalten hat (Az. II R 21/23).
Steuern
Donnerstag, 12. Februar 2026

BFH: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang (II)

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 52d FGO einen rollen- oder statusbezogenen Berufsträgerbegriff verwendet und folglich die Pflicht zur Nutzung eines besonderen elektronischen Postfachs an den Beruf oder das Auftreten als Berufsträger geknüpft ist (Az. VIII R 2/25).
Steuern
Freitag, 13. Februar 2026

Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Das FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO bei einem sog. Bondstripping-Modell unter Einschaltung einer KGaA als Anteilseignerin an einer luxemburgischen Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV) anzunehmen war (Az. 2 K 3874/15 F).
Steuern
Mittwoch, 11. Februar 2026

KI in der Steuerberatung: Neuer FAQ-Katalog der BStBK veröffentlicht

Die Bundessteuerberaterkammer bündelt in einem neuen FAQ-Katalog praxisorientierte Fragen und Antworten zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in steuerberatenden Kanzleien.
Steuern
Donnerstag, 12. Februar 2026

BFH zur grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht eines Notars: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis

Kommt ein Notar seiner Pflicht zur Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zwei-Wochen-Frist nach, kann er keinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO in die versäumte Anzeigepflicht stellen. Dies hat der BFH entschieden (Az, II R 22/23).
Steuern
Donnerstag, 12. Februar 2026

BFH: Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile

Dr BFH hatte u. a. die Frage zu klären, ob eine Anteilsvereinigung i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG a. F. vorliegt, wenn eine grundbesitzende GmbH weitere eigene Anteile erwirbt und einer von mehreren Gesellschaftern dadurch mindestens 95 % der nicht von der GmbH selbst gehaltenen Anteile hält (Az. II R 24/22).
Steuern
Donnerstag, 12. Februar 2026

BFH: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 110 AO anwendbar ist, wenn ein Notar die zweiwöchige Frist nach § 18 Abs. 3 Satz 1 GrEStG hinsichtlich einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG nicht eingehalten hat (Az. II R 20/23).
Steuern
Donnerstag, 12. Februar 2026

BFH: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 110 AO anwendbar ist, wenn ein Notar die zweiwöchige Frist nach § 18 Abs. 3 Satz 1 GrEStG hinsichtlich einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG nicht eingehalten hat (Az. II R 21/23).
Steuern
Donnerstag, 12. Februar 2026

BFH zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 52d FGO einen rollen- oder statusbezogenen Berufsträgerbegriff verwendet und folglich die Pflicht zur Nutzung eines besonderen elektronischen Postfachs an den Beruf oder das Auftreten als Berufsträger geknüpft ist (Az. VIII R 2/25).
Steuern
Dienstag, 10. Februar 2026

DStV fordert: Steuerberater von Meldepflichten befreien

In seiner Stellungnahme zur Neufassung der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Steuerbehörden (DAC) fordert der DStV ein deutlich mutigeres Vorgehen der EU-Kommission. Die Befreiung von der Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltung wäre eine echte Entlastung für den Berufsstand. Zugleich würde die EU-Kommission ihr Versprechen wahr machen, Berichtspflichten abzubauen.

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FAQ

Entdecken Sie Antworten auf Ihre brennendsten Fragen rund um Ihre Steuer!

Wie vereinfacht Ihre Kanzlei die Lohn- und Gehaltsabrechnung?

Unsere Kanzlei übernimmt die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihr Unternehmen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter/Ihre Mitarbeiterinnen pünktlich und korrekt bezahlt werden und alle steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden. Dadurch sparen Sie Zeit, Ressourcen und minimieren das Risiko von Fehlern.

Wie kann ich meine Unternehmensnachfolge optimal gestalten?

Bei der Planung Ihrer Unternehmensnachfolge stehen wir Ihnen zur Seite. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und Ihre finanziellen Interessen zu schützen.

Wie kann ich von einer professionellen Steuerberatung profitieren?

Unsere professionelle Steuerberatung ermöglicht es Ihnen, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient zu handhaben und Fehler zu vermeiden. Wir bieten Ihnen rechtzeitige Beratung und Unterstützung, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen optimal zu erfüllen und finanzielle Vorteile zu erzielen.

Wie unterstützt mich Ihre Kanzlei bei Betriebsprüfungen?

Im Falle einer Betriebsprüfung stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Wir begleiten Sie während des gesamten Prüfungsprozesses, unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Prüfern/den Prüferinnen.

Wie kann ich von den aktuellen steuerlichen Entwicklungen profitieren?

Als Kanzlei halten wir uns stets über die neuesten steuerlichen Regelungen auf dem Laufenden. Wir informieren Sie aktiv über relevante Änderungen und zeigen Ihnen, wie Sie von den neuen Regelungen profitieren können, um Ihre Steuerlast zu optimieren.

Wie sicher sind meine Daten bei Ihrer Kanzlei?

Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Wir setzen modernste Sicherheitstechnologien ein und halten uns strikt an alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ihre sensiblen Informationen sind bei uns in besten Händen.

Wie unterstützt Ihre Kanzlei mich bei der Steuerplanung?

Unser erfahrenes Team analysiert Ihre finanzielle Situation und entwickelt maßgeschneiderte Steuerplanungskonzepte. Wir sorgen dafür, dass Sie alle relevanten Steuervorteile nutzen und Ihre Steuerzahlungen effizient gestalten können.

Welche Vorteile habe ich durch die Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei?

Durch unsere langjährige Expertise und unser tiefgreifendes Fachwissen können wir Ihnen individuelle Steuerstrategien und optimale Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen. Dadurch minimieren wir Ihre Steuerlast und maximieren Ihren finanziellen Erfolg.

Wie kann Ihre Kanzlei mir bei der Buchhaltung helfen?

Unsere erfahrenen Buchhalter/Buchhalterinnen übernehmen die sorgfältige Pflege Ihrer Finanzdaten und erstellen aussagekräftige Berichte, die Ihnen einen klaren Überblick über Ihre finanzielle Situation geben. So können Sie fundierte Entscheidungen treffen und wertvolle Zeit und Ressourcen sparen.

Wann ist der beste Zeitpunkt, um eine Steuerkanzlei einzuschalten?

Es ist ratsam, frühzeitig eine Steuerkanzlei einzuschalten, um von Anfang an eine effektive steuerliche Planung und Beratung zu erhalten. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit ist empfehlenswert.

Wie kann ich meine Buchhaltung effizienter gestalten?

Wir können Ihnen dabei helfen, Ihre Buchhaltungsprozesse zu optimieren, indem wir moderne Softwarelösungen einsetzen und Ihnen bei der Automatisierung von Buchhaltungsaufgaben helfen.

Kann eine Steuerkanzlei mir bei einer Steuerprüfung helfen?

Ja, eine Steuerkanzlei kann Sie bei einer Steuerprüfung unterstützen, indem sie Ihre steuerlichen Unterlagen vorbereitet, Sie während des Prüfungsprozesses begleitet und Ihre Interessen vertritt.

Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät einreiche?

Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung können Bußgelder und Zinsen auf Steuernachzahlungen anfallen. Eine fristgerechte Einreichung ist daher empfehlenswert.

Wie oft muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Die Abgabefrist für die Steuererklärung variiert je nach Art des Steuerpflichtigen/der Steuerpflichtigen und der Steuerart. In der Regel muss die Steuererklärung jährlich abgegeben werden.

Wie kann ich meine Steuerlast minimieren?

Durch eine sorgfältige Steuerplanung und -optimierung können Sie legale Möglichkeiten nutzen, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Eine Steuerkanzlei kann Sie dabei unterstützen.

Welche Leistungen bietet eine Steuerkanzlei an?

Eine Steuerkanzlei bietet eine Vielzahl von Leistungen wie Steuerberatung, Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Lohnabrechnung, Unternehmensberatung und Unterstützung bei steuerlichen Prüfungen.

Unsere stärksten Leistungen finden Sie hier in dem Bereich zu unseren Leistungen >

Wie finde ich den richtigen Steuerberater/die richtige Steuerberaterin für mein Unternehmen?

Um den passenden Steuerberater/die passende Steuerberaterin zu finden, sollten Sie nach Expertise, Erfahrung und Reputation suchen. Bewertungen, Empfehlungen und eine persönliche Beratung können Ihnen bei der Auswahl helfen.

Was kann Ihre Steuerkanzlei für mich tun?

Als Steuerkanzlei bieten wir Ihnen umfassende steuerliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Steuerbelastung zu optimieren und Ihre finanziellen Ziele zu erreichen. Wir begleiten Sie bei sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Wie hoch sind die Kosten für eine Steuerberatung?

Unsere Preise für Steuerberatungsleistungen richten sich nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung. Wir bieten Ihnen eine Erstberatung (Kosten: 150,- Euro netto) an, um Ihre Bedürfnisse zu besprechen. Anschließend erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Weitere Informationen finden Sie in dem Bereich zu unseren Gebühren

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